Ab in die Lüfte – Modellflugplätze können in einigen Bundesländern wieder öffnen

Seit dem 1.Mai 2020 gab es die erste Meldung, dass im Freistaat Sachsen die Sperrung der Sportstätten für Individualsport aufzuheben. Hinzu kamen weitere Bundesländer, die dies nun möglich machen. Die offizielle Lockerung sollte ab 6.Mai getroffen werden, aber ein paar Bundesländer reagierten schnellen, wie eben Sachsen. Bereits ab Montag, 4. Mai ist die Nutzung  von Vereinsgeländen für individuellen Modellflug wieder möglich, wie:

Thüringen, Sachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Saarland



Ein normales Vereinsleben ist nicht wie gewohnt möglich und bis auf Weiteres noch untersagt. Beachtet, dass ihr / euer Verein auf eurem Fluggeländes die Abstandsregelungen, Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes strikt einhaltet. Fragt bei dem zuständigen AMT vor Ort nach, was erlaubt ist und was ihr beachten müsst, um Aktivitäten durchführen zu können.

Beachtet, dass die Informationen ohne Gewähr sind und sich ändern können. Daher beobachtet die aktuelle Situation und ob in eurem Bundesland eine Freigabe erteilt wurde. Natürlich auch, wenn die Freigabe wieder beschränkt wird.

Der DMFV arbeitet an einem Handlungsleitfaden für Vereine. Ein Download dafür folgt.

Der Hintergrund, dass eine Öffnung möglich wurde, war die 44. Konferenz der Sportminister*innen der Länder am 28. April 2020. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet eine Aufhebung der Sperrung von Sportstätten, also auch Modellfluggeländen. Die Sportministerkonferenz orientiert sich hierbei eng am Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes, das auch dem DMFV als Grundlage seines offenen Briefes vom 16. April an die Gesundheitsministerien der Bundesländer gedient hat.

Sofern die Bundes- und Landesregierungen sich den Forderungen der Sportministerkonferenz anschließen, wird kurzfristig mit einer Öffnung der Fluggelände unter strikter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, sowie Abstands- und Hygieneregeln zu rechnen sein. Vereinsaktivitäten, die Nutzung von Versammlungsräumen und das Wettkampfgeschehen werden wohl in diesem ersten Schritt weiterhin untersagt sein.

Quelle: DMFV

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