Anfang Mai 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Änderung des Luftrechts. Am 28. Mai dieses Jahres stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Damit wird die EU-Drohnenverordnung in deutsches Recht überführt. Für den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ist auf diese Weise die Grundlage geschaffen, eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Diese erlaubt es Modellfliegern, abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen. Für im DMFV organisierte Piloten wird sich damit kaum etwas im Vergleich zu den bereits bestehenden Regelungen ändern. Bis zur Erteilung der Betriebserlaubnis gelten zudem Übergangsfristen.
DMFV-Präsident Hans Schwägerl: „Es ist kein Geheimnis, dass wir nicht mit allen Punkten des neuen Luftrechts glücklich sind. Dennoch überwiegt die Zuversicht. Zum einen hatten wir als Verband durch unsere gute Zusammenarbeit mit verschiedenen EU-Parlamentariern und deutschen Behörden maßgeblich dazu beigetragen, dass die EU-Kommission eine Entscheidung zugunsten der Modellflugsportler gefällt hat. An der im damaligen Verfahren eröffneten Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis zu erhalten und damit den Modellflug von bestimmten Regularien der EU-Drohnenverordnung auszunehmen, hat sich schließlich nichts geändert. Zum anderen haben wir nun Planungssicherheit und können uns voll und ganz darauf konzentrieren, die Betriebserlaubnis von den Behörden zu erhalten. Darauf liegt jetzt unser Fokus.”
Der DMFV hat bereits Mitte 2019 einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis gestellt und wird nach Inkrafttreten des neuen Luftrechts in weiteren Gesprächen mit den Behörden letzte Details klären. Durch die bis Ende 2022 geltende Übergangsfrist bleibt dafür ausreichend Zeit.
Weitere Infos und Details zum neuen Luftrecht unter: https://www.dmfv.aero/spezialthemen/internationales/eu-regulierung/neues-luftrecht-auswirkungen-auf-den-modellflug/
Quelle: DMFV